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FĂŒr den Markt der Engel gilt die 2G-Regel: geimpft und/oder genesen, ab dem 16. Lebensjahr.
Kinder bis einschlieĂlich 15 Jahren benötigen keinen Nachweis.
Bei Menschen, die sich nachweislich( Attest) nicht impfen lassen können, reicht ein PCR-Test, der max. 48 Stunden alt sein darf, oder ein Antigenschnelltest, der max. 6 Stunden alt sein darf.
Auf der FlĂ€che werden stichprobenartige 2G âKontrollen durch das Ordnungsamt und unsere Engel und Mitarbeiter durchgefĂŒhrt.
Auf dem Weihnachtsmarkt gilt Maskenpflicht. Die Maske darf generell fĂŒr die Einnahme von Speisen und GetrĂ€nken abgenommen werden.
Sie finden in unmittelbarer NÀhe des Neumarkts gut ausgebaute ParkhÀuser, z.B.:
Es gibt einige weitere ParkhÀuser. Folgen Sie dem Park-Leitsystem oder nutzen Sie gerne auch die Park & Ride ParkplÀtze ausserhalb der Innenstadt.